Mittwoch, 28. November 2007

Erwerb in der Zwangsversteigerung

Hier meine Maklertipps für *private Anleger*:

Ein- und Zweifamilienhäuser
1.) Das "normale" Einfamilienhaus... ohne Malus (Sanierung, Lage) eignet sich nur bedingt zur Gewinnerzielung, da es idR einen Run von sog. Eigennutzern gibt, die anders als ein Anleger konkurrieren, der (insbesondere bei einem Weiterverkauf) auch noch seine "Pro-jektierungskosten" und seine Gewinnspanne einkalkulieren muß. Das Ersteigerungsgebot ist normalerweise hoch und liegt manchmal sogar über dem Verkehrswert.
2.) Ein Ersteigerungsgebot von mehr als 150.000 Euro ist mE nur etwas für die o.g. Eigennutzer oder *Profis*, die in der Lage sind, aus dem Grundstück substantiell Besseres zu machen, bspw. durch die Abtrennung einer Teilfläche, um diese als Bauland zu veräußern.
3.) Gut vermietete Immobilien - erfreuen den Anleger aber nicht den *Spekulanten*. Wenn man den kurz- bis mittelfristigen Weiter-verkauf denkt, sollte man in seiner Planung nicht unbedingt auf eine hohe Mietrendite, sondern lieber auf das Plus beim Verkauf schielen: da ist *vermietet* idR ein Hindernis und Kauf (Ersteigerung bricht Miete nicht).
4.) Pimp up my house
Möglichkeit: ein Ein- oder Zweifamilienhaus, das durch "Verwahr-losung", Reparaturrückstau, nicht fertiggestellte Baumaßnahmen der Eigentümer einen Wertverlust hingenommen hat. Aufräum-arbeiten, einfache Sanierungsmaßnahmen können den Wert erheblich erhöhen und für den "kleinen Spekulanten" eine spätere (verkaufs-)Rendite realisieren.Ich habe gerade 2 Einfamilienhäuser in Oberhausen-Holten auf dem Tisch, bei denen eine Vorgehensweise denkbar wäre.

Hinweis: Natürlich gebe ich hier keine rechtlichen Hinweise - dafür suche man sich bitte einen Juristen.

http://www.noreikat-immobilien.com/

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