Kleiner interessanter Artikel zur sog. Abgeltungsteuer im Tagesspiegelspiegel.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Rechtsfrage-Abgeltungssteuer-Immobilien-Rechtsfrage;art15391,2436086
Die Abgeltungsteuer bezieht sich nicht auf Veräußerungsgewinnen aus Immobilien. Sie gilt für alle Kapitalerträge, die dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen plus private Veräußerungsge-schäfte mit einem Anschaffungsvorgang nach dem 31. Dezember 2008.
Gewinne aus Immobilienverkäufen bleiben steuerfrei, wenn die veräußerte Immobilie sich seit mehr als zehn Jahre im Eigentum befindet oder selbst genutzt wird. Nur bei weniger als zehn Jahre handelt sich um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gemäß Einkommensteuergesetz.
Bei genaueren Fragen bitte ich, einen Steuerberater zu ziehen.
Montag, 10. Dezember 2007
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