Sonntag, 15. Juni 2008

Provisionsregelung

Hier haben wir in einem Blog-Artikel unsere Provisonsregelung erläutert:

Wir deckeln die "Außenprovision", da keinem Kunden klarzumachen ist, daß er bspw. für eine Immobilie von 500.000 Kaufpreis einen doppelt so hohe Provison wie bei einem Kaufpreis von 250.000 bezahlen soll.
Der "Grenznutzen" oder anders formuliert: die zusätzlich erbrachte Leistung, die eine Verdopplung der Kosten nach sich zieht, kann kaum rational erklärt werden.

Dieses mangelnde Verständnis ist meiner Meinung nach einer der Gründe, warum die "Maklerquote", die über Immobilienmakler ver- mittelten (Privat-)Immobilien, die 50%-Grenze wohl nicht über- schreitet.

Die übliche(!) Praxis bei vielen Maklern ist zudem, sehr schnell bei höheren Kaufpreisen "einzuknicken", und (erheblich) weniger als 3% zu fordern - weshalb ich oben "maximal 3%" schrieb.

Wenn wir einen Kaufpreis von 500.000 Euro bei einer Wohnimmobilie anlegen, würde bei 3%+3% eine Courtage in Höhe von 30.000 Euro, d.h. fast 60.000 DM entstehen ... insbesondere angesichts fort- schreitender Online-Nutzung und daraus resultierender Einspar- potentiale, die sich nicht allein auf Insertionskosten erstrecken, hält sich da die Akzeptanz von Immobiliendienstleistungen in Grenzen. Bei 1,5% + 9.000 Euro wären dies 16.500 Euro oder rd. 32.000 DM, was mE angemessen ist.

Wenn jemand so argumentationsstark ist, eine 3%+3%-Provisions- struktur generell durchzusetzen, ist das ohne jeden Zweifel sein gutes Recht. Allerdings habe ich bei zu vielen Maklern den Eindruck, daß "6%-Courtage" die geringe Verkaufsfrequenz auffangen muß.

Keine Kommentare: